Oculus Verkaufsstopp: Bundeskartellamt erweitert Verfahren gegen Facebook

Oculus Verkaufsstopp: Bundeskartellamt erweitert Verfahren gegen Facebook

Welche Daten darf Facebook wie erfassen und zusammenführen? Das Bundeskartellamt tritt Facebook weiter auf die Füße und möchte im laufenden Oculus-Verfahren ein neues Gesetz zur Anwendung bringen, das den Handlungsspielraum erweitert.

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Ende 2020 startete das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren gegen Facebook wegen der seit Herbst 2020 vorgeschriebenen Verknüpfung von Oculus VR-Daten mit einem Facebook-Account.

Bei dieser Kopplung könne es sich um "einen verbotenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung handeln", da Facebook sowohl als soziales Netzwerk marktbeherrschend sei als auch als im wachsenden VR-Markt, hieß es in der Verfahrensbegründung.

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"Wir wollen untersuchen, ob und inwieweit die Kopplung den Wettbewerb in den beiden Bereichen beeinträchtigt", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.

Es ist das zweite laufende Verfahren des Bundeskartellamts gegen Facebook: Anfang 2019 hatte das Amt Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten verordnet und die Zusammenführung der Daten aus verschiedenen Quellen verboten.

Eine ausführliche Zusammenfassung der bisherigen Geschehnisse steht in unserer Chronik Facebook vs. Deutschland.

Neues Gesetz schafft stärkere Eingriffsmöglichkeiten

Seit dem 19. Januar gilt in Deutschland das GWB-Digitalisierungsgesetz mit dem neuen Paragrafen 19a, das dem Bundeskartellamt "ein frühzeitiges Eingreifen bei Wettbewerbsgefährdungen durch bestimmte große Digitalkonzerne" ermöglicht - zu diesen Digitalkonzernen gehört unter anderem Facebook.

"Wir werden künftig bestimmte Verhaltensweisen der Big-Tech-Unternehmen schon früher untersagen können, also quasi bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wir werden die Möglichkeit bekommen, vorbeugend einzuschreiten. Das kann ganz entscheidend dazu beitragen, die Marktmacht der großen Plattformen einzubremsen", sagt Mundt. Den deutschen Gesetzgeber sieht Mundt als "internationalen Vorreiter".

Bundeskartellamt will Facebooks Datenstrategie regulieren

Jetzt kündigt das Bundeskartellamt an, dass der neue Paragraf mit Blick auf das laufende Missbrauchsverfahren gegen Oculus geprüft und das erste Mal angewandt werden soll.

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"Die neuen Eingriffsmöglichkeiten bei Digitalkonzernen setzen voraus, dass dem Unternehmen eine 'überragende marktübergreifende Bedeutung' zukommt", sagt Mundt. "Charakteristisch dafür ist insbesondere ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem – eine schwer angreifbare wirtschaftliche Machtstellung. Mit Blick auf die starken Marktpräsenzen von Facebook mit dem gleichnamigen sozialen Netzwerk, WhatsApp und Instagram kommt eine solche Position in Betracht. Es handelt sich um das erste Verfahren, in welchem wir von den neuen Regelungen Gebrauch machen."

Facebook stoppte im September 2020 freiwillig den Verkauf von Oculus-Brillen in Deutschland, da es im Kontext des seit Anfang 2019 laufenden Verfahrens wohl ahnen konnte, dass die neue Oculus Account-Pflicht über kurz oder lange ohnehin ins Blickfeld der Behörden geraten würde. Interessierte aus Deutschland importieren Facebooks neue VR-Brille Oculus Quest 2 (Test) aus dem europäischen Umland.

Eine Klärung des Verfahrens ist frühestens Ende März zu erwarten, dürfte sich aber wohl noch länger hinziehen. Gerade die in VR erhobenen Bewegungsdaten erweitern Facebooks Datenmischung um eine neue Informationsdimension.

Titelbild: Facebook

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