Oculus Quest 2: Deutschland-Start weiter auf der Kippe

Oculus Quest 2: Deutschland-Start weiter auf der Kippe

Die Entscheidung im Fall Facebook geht jetzt vor den Europäischen Gerichtshof. Werden je wieder Oculus- und Facebook-XR-Produkte in Deutschland verkauft? Das bleibt weiter offen.

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) legt die Entscheidung in der Sache Facebook gegen das Bundeskartellamt (BKA) nun in die Hände des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Im gestrigen Verfahren widersprach das OLG der Auslegung des Bundesgerichtshofs im Eilverfahren aus 2020 und kritisiert das BKA in mehreren Fällen.

Zum einen gäbe es entgegen der Einordnung des Bundesgerichtshofs keine begründeten Beweise für Facebooks Machtmissbrauch, zum anderen übertrete das BKA beim Datenschutz womöglich seine Kompetenzen als Wettbewerbsbehörde. Zudem habe das Bundeskartellamt EU-Recht außen vor gelassen und sich bei der Argumentation zu sehr auf deutsches Recht gestützt.

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Deshalb soll nun der Europäische Gerichtshof bei der Entscheidungsfindung helfen. Der EuGH soll klären, ob Facebook tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung innehat und diese womöglich ausnutzt.

Ob das BKA auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung überhaupt in Facebooks Datensammelei eingreifen darf, muss geklärt werden. Eigentlich, so das OLG, sei dafür schließlich die Datenschutzbehörde in Irland zuständig. Dort befindet sich Facebooks für die Datenverarbeitung verantwortlicher Ableger.

Deutschland gegen Facebook: Die unendliche Geschichte

Das Bundeskartellamt geht bereits seit 2016 gegen Facebook vor. Im Februar 2019 untersagte das Amt dem sozialen Netzwerk die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen wie den konzerneigenen Facebook-, Instagram-, WhatsApp- und Oculus-Accounts. Nutzer müssten selbst entscheiden können, welche Daten sie freigeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, im Gespräch.

Das Bundeskartellamt kämpft unter der Leitung von Präsident Andreas Mundt seit Jahren gegen Facebook. | Bild: Bundeskartellamt

Um zu verhindern, dass diese Auflagen sofort gelten, reichte Facebook gegen die Verfügung Klage ein und beantragte in einem Eilverfahren einen Aufschub der Durchsetzung. Das für Kartellrecht zuständige Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf unter der Leitung von Richter Kühnen vertagte schon damals eine Entscheidung auf Rechtmäßigkeit der Anordnung. Allerdings stimmte das Gericht dem Antrag auf Aufschub zu und hob den sofortigen Vollzug auf. Facebook durfte weiter ungehindert Daten sammeln.

Das Bundeskartellamt ging daraufhin vor den Bundesgerichtshof (BGH). Der gab dem BKA recht. Es bestünden keine ernsthaften Zweifel daran, dass Facebook eine marktbeherrschende Stellung in Deutschland habe und diese ausnutze. Bei Facebooks personalisiertem Nutzererlebnis handle es sich um eine „aufgedrängte Leistungsverweigerung“. Nutzer könnten nicht wählen, ob und welche Daten sie Facebook überlassen möchten.

Die Sammlung von Nutzerdaten müsse vorerst gestoppt werden. Zudem verpflichtete der BGH Facebook dazu, dem BKA innerhalb von vier Monaten Vorschläge zu unterbreiten, wie man eine Wahlmöglichkeit für Nutzer künftig umsetzen wolle.

Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren wurde erst für November 2020 angesetzt, dann aber kurzfristig auf März 2021 verschoben. Ebenso setzte das BKA die Vollziehung für Facebooks Umsetzungsplan aus. Die viermonatige Frist sollte am 1. Dezember von neuem beginnen.

In unserer Chronik Facebook vs. Deutschland findet ihr weitere Informationen zum Fall und einen detaillierten Ablauf der Ereignisse.

OLG Düsseldorf: Bundeskartellamt ist keine Datenschutzbehörde

Am 24. März 2021 fand das Hauptsacheverfahren nun endlich statt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach allerdings kein abschließendes Urteil. Es existierten zu viele offene Fragen und Ungenauigkeiten, die laut Auffassung des OLGs nur der Europäische Gerichtshof klären könne. Für das Bundeskartellamt wurde vor allem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum Fallstrick.

Der vorsitzende Richter Kühnen legte zu Beginn der Verhandlung zwar dar, dass ein Missbrauch von Marktmacht durch einen Verstoß gegen verbraucherschutzrechtliche Normen bewirkt werden könne. Allerdings würden sich aus dem vorliegenden Fall zwei Fragen ergeben:

  • Ist das Bundeskartellamt für die Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verantwortlich?
  • Verstößt Facebook tatsächlich gegen die DSGVO?

Beantworten konnte das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Fragen allerdings nicht. Stattdessen kritisierte es den Bundesgerichtshof und seine Urteilsbegründungen aus dem letztjährigen Eilverfahren.

Im Juni 2020 bescheinigte der Bundesgerichtshof dem BKA noch in seiner Argumentation, die DSGVO lediglich hinzuzuziehen. Das OLG sieht das anders. Der Düsseldorfer Kartellsenat zweifelt gehörig an der Zuständigkeit des Bundeskartellamts. Die eigentlich für Wettbewerbsrecht zuständige Behörde würde die DSGVO nicht nur hinzuziehen, sondern im Sinne einer Datenschutzbehörde anwenden.

Das OLG warf dem Bundeskartellamt zudem mangelnde Begründung und Differenzierung vor. Es würde zu wenig zwischen den erhobenen Daten und den daraus resultierenden Auswirkungen unterscheiden. Das Amt müsse genauer werden, welche Daten Facebook denn nun zu Unrecht erhebe und welche erforderlich seien.

Außerdem gebe es besonders bei Nutzerdaten von Instagram und Oculus „keine tragfähigen Feststellungen“, ob den Facebook-Nutzern eine Leistung aufgedrängt werde, die sie möglicherweise nicht wollen und ob durch die Leistungserweiterung Facebook-Konkurrenten im Wettbewerb behindert würden.

BKA muss sich Vorwurf des fehlerhaften Verbotsausspruchs gefallen lassen

Laut BKA seien Lücken in der Argumentationskette jedoch nicht das Kernproblem. Vielmehr ginge es darum, dass Facebook „einen großen Schluck aus der Pulle“ nehme, wie BKA-Vertreter Jörg Nothdurft in der Verhandlung entgegnete.

Facebook sammle einfach alle Daten, die irgendwie erreichbar wären. Genau zu differenzieren, sei für Außenstehende gar nicht möglich, da Facebook pauschal alle Daten für erforderlich erklärt habe. Damit das Amt entscheiden könne, welche Grundanforderungen überhaupt gestellt werden müssten, habe man von Facebook schließlich einen Umsetzungsplan verlangt.

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Facebook-Chef Mark Zuckerberg spricht auf einer Bühne über Data Privacy

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht einen möglichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung Facebooks als nicht belegt an. | Bild: Anthony Quintano from Honolulu, HI, United States / CC BY

Problematisch ist allerdings, dass das OLG genau hier eine Rechtswidrigkeit feststellte. Das Kartellamt richtete seine Verfügung 2019 gleichzeitig an Facebook Inc. in den USA, an Facebook Deutschland, Facebook Irland und alle weiteren mit diesen Stellen verbundenen Unternehmen.

Das OLG stellte klar, dass die Datenverarbeitung allerdings allein Facebook Irlands Angelegenheit sei. Alle anderen hätten nichts mit dem Fall zu tun und seien auch nicht angehört worden. Somit hätte sich die Verfügung ausschließlich an Facebook Irland richten dürfen.

Am kommenden Montag muss Facebook dem Bundeskartellamt gemäß den Fristen des Bundesgerichtshofs den Umsetzungsplan vorlegen – falls die Behörde dies weiterhin verlangt. Denn ob das BKA vollzieht oder nicht, sollen die Parteien unter sich ausmachen. Die Facebook-Sprecher kündigten bereits an, einen erneuten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu stellen, falls das BKA nicht freiwillig verzichten würde. Der ginge dann abermals nach Düsseldorf.

Quest 2-Verkaufstermin in Deutschland ist bald nicht mehr relevant

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied sich in der gestrigen Verhandlung zwischen dem Bundeskartellamt und Facebook also wieder mal, sich nicht zu entscheiden. Das Urteil soll nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällen.

Wer gehofft hatte, sich bald offiziell eine Oculus Quest 2 (Test) in Deutschland kaufen zu können, darf diese Hoffnung getrost beerdigen. Zumindest, wenn Facebook seine Entscheidung, die VR-Brille in Deutschland anzubieten, weiterhin an ein Urteil in diesem Verfahren knüpft.

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Die Oculus Quest 2 könnte womöglich nie offiziell in Deutschland erscheinen. | Bild: Facebook

Entscheidungen des EuGH ziehen sich über viele Monate, wenn nicht Jahre. Unter den Umständen der anhaltenden Pandemie wird nicht vor 2023 mit einem Urteil zu rechnen sein und selbst dann könnte der Fall noch mal zurück zum Bundesgerichtshof oder dem OLG Düsseldorf wandern.

Ob die Quest 2 bis dahin überhaupt noch relevant ist, darf bezweifelt werden. Allerdings ist so auch die Situation rund um Facebooks zukünftige VR- und AR-Produkte in Deutschland unklar. Innerhalb der letzten drei Jahre veröffentlichten Facebook und Oculus die PC-VR-Brille Oculus Rift S (Test) sowie die autarken VR-Brillen Oculus Go (Test), Oculus Quest (Test) und Oculus Quest 2.

Die Frage lautet also: Können wir in Deutschland künftige Modelle von Oculus- und Facebook-Brillen kaufen, ohne den Umweg über Online-Händler aus den EU-Nachbarländern gehen zu müssen?

Facebooks XR-Manager Andrew Bosworth kündigte Ende 2020 intern den "Big Shift" an: In Zukunft sollen Privatsphäre und Datenschutz bei der Entwicklung neuer Produkte an oberster Stelle stehen. Möglicherweise bietet dieser Gesinnungswechsel Potenzial für einen zukünftigen Kompromiss.

Eine Bankrotterklärung im Kampf für Regularien

Schlimmer als der aktuelle Oculus-Verkaufsstopp ist jedoch, dass das laufende Verfahren einer Bankrotterklärung im Kampf für Regularien gegen Mega-Konzerne gleicht. Seit 2016 versucht das Bundeskartellamt Facebooks fragwürdig erscheinenden Geschäftsgebaren einen Riegel vorzuschieben und geht dabei entschlossener vor als jede andere Behörde weltweit.

Deutsche Gerichte hadern stattdessen seit Jahren mit Zuständigkeiten und Definitionen einzelner Daten. Hinzu kommt, dass sich das OLG Düsseldorf und der Bundesgerichtshof nicht annähernd einig sind, wie geltendes Recht auf digitale Konzerne anzuwenden ist.

Facebook wird über das Hin und Her nur müde lächeln, falls sich der US-amerikanische Mutterkonzern überhaupt noch groß mit dem Fall beschäftigt. Wie das Netzwerk Daten sammelt, sie unter den eigenen Diensten vermischt und auswertet oder zu welchen Preisen es diese Super-Profile an Dritte verhökert, das entscheidet einzig und allein Facebook selbst. Und das wird auf unbestimmte Zeit so bleiben.

Oculus Quest 2 aus Deutschland bestellen

Oculus Quest 2 wird in Deutschland vorerst nicht verkauft. Wie lange dieser Verkaufsstopp anhält, ist nicht bekannt.

Bei Amazon Frankreich könnt ihr die Oculus Quest 2 ganz normal kaufen. Tipp: Rechtsklick auf die Webseite und “Übersetzen” wählen.

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Hinweis: Ihr könnt bei Amazon Frankreich über euren deutschen Account bestellen. Die VR-Brille unterstützt deutsche Sprache in den Menüs. Eine regionale Sperre seitens Facebook ist derzeit nicht aktiv - Quest 2 funktioniert ganz normal. Amazon Frankreich liefert innerhalb weniger Tage, zum Teil werden die Geräte sogar aus Lagern in Deutschland verschickt.

Titelbild: Facebook, Quelle: OLG Düsseldorf, D'Kart

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