Samsung patentiert Next-Gen-Brille mit gebogenem Display für weites Sichtfeld

Samsung patentiert Next-Gen-Brille mit gebogenem Display für weites Sichtfeld

Bastelt Samsung eine neue Mixed-Reality-Brille mit gebogenem Display und weitem Sichtfeld?

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Die Webseite Patently Mobile hat ein Samsung-Patent für eine VR/AR-Brille mit gebogenem Display aufgestöbert. Der Antrag für das Patent ging im dritten Quartal 2018 ein. Publiziert wurde es am 24. Januar 2019.

Das Patent beschreibt primär eine VR-Brille mit gebogenem Display, die mit 180 Grad ein deutlich weiteres Sichtfeld bieten soll als gängige VR-Brillen.

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Ausnahmen sind die aktuellen Geräte des chinesischen Herstellers Pimax, die ein maximales Sichtfeld von circa 170 bis 180 Grad bieten - das wird allerdings mit einem eher klobigen Formfaktor und Verzerrungen im peripheren Sichtfeld erkauft. Profi-Brillen wie XTAL oder StarVR reduzieren diese Verzerreffekte aufwendig mittels Eye-Tracking-Technologie.

Möglicherweise hilft ein gebogenes Display, eine kompaktere Brille mit weitem Sichtfeld zu bauen, bei der dank gleichmäßigerer Displaybiegung Verzerreffekte weniger auffallen.

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Zumindest auf den Patent-Entwürfen wirkt Samsungs Biege-Brille recht kompakt und futuristisch. Die Einstellrädchen deuten darauf hin, dass das Display im Gehäuse verschoben werden kann - beispielsweise seitlich oder nach hinten und vorne, um es passend zum eigenen Augenabstand zu justieren. Bild: Samsung / USPTO via Patently Mobile

Interessant ist das Patent auch, da es einen Augmented-Reality-Modus beschreibt mittels in die Brille integrierter Kameras, die ein Bild der Außenwelt aufs Brillen-Display übertragen.

Im Mai 2018 hieß es seitens Samsung, dass die Entwicklung des VR-Marktes trotz signifikanter Investitionen nicht zufriedenstellend verlaufe und daher zukünftig stärker mit Mixed Reality experimentiert werden solle - unter anderem in Kooperation mit Microsoft. Eine futuristische Brille mit Durchblick-Kameras, die sowohl VR als auch AR unterstützt, würde gut in dieses Konzept passen.

Wie immer gilt natürlich: Ein Patent ist ein Patent und kein Produkt. Ebenso ist es möglich, dass die Erfindung unverarbeitet in der Schublade verschwindet.

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