Meta auf dem Weg zum Metaverse-Monopol? US-Kartellamt schreitet ein

Meta auf dem Weg zum Metaverse-Monopol? US-Kartellamt schreitet ein

Das US-Kartellamt FTC schaut Meta beim Ausbau des Metaverse-Ökosystems genauer auf die Finger. Eine kürzlich angekündigte Start-up-Übernahme steht auf dem Prüfstand.

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Laut eines Berichts von The Information will Meta für die Übernahme der VR-Fitness-App Supernatural mehr als 400 Millionen US-Dollar zahlen - aber der Deal ist noch nicht durch: Das US-Kartellamt FTC (Federal Trade Commission) prüft derzeit, ob die Übernahme legitim ist und verzögert so den Übernahmeabschluss möglicherweise um ein Jahr oder länger.

Allein in den letzten zwei Jahren kaufte Meta sechs VR-Studios, darunter Beat Games, das Studio hinter dem VR-Superhit Beat Saber. Allerdings soll erst die Übernahme von Supernatural durch die Höhe der Übernahmesumme die FTC auf den Plan gerufen haben.

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FTC will mögliche Instagram- und WhatsApp-Fehler nicht wiederholen

Die genauen Gründe oder Kriterien für die FTC-Prüfung der Supernatural-Übernahme sind nicht bekannt. Es soll aber ein Zusammenhang zu einem laufenden Klageversuch der FTC gegen Meta bestehen, bei dem die Behörde Meta eine Monopolstellung am Social-Markt vorwirft und den Versuch, diese durch strategische Zukäufe zu erhalten und auszubauen.

In der Kritik stehen insbesondere die Übernahmen der beiden Social-Konkurrenten Instagram (2012, für 1 Milliarde US-Dollar) und Whatsapp (2014, für 19 Milliarden US-Dollar), mit denen Facebook die eigene Stellung am Markt im großen Stil erweiterte und sich selbst zum unüberwindbaren Social-Giganten transformierte.

Wären diese beiden Deals nicht durchgegangen, wäre Facebook aller Voraussicht nach heute in einer signifikant schlechteren Position und hätte womöglich ernstzunehmende Konkurrenz am Markt.

Facebook versuchte auch frühzeitig, die Messenger-App Snapchat zu übernehmen, die einst als möglicher Facebook-Konkurrent galt. Allerdings biss sich Facebook-Gründer Mark Zuckerberg stets die Zähne an Snap-Gründer Evan Spiegel aus. Facebook kopierte daraufhin zahlreiche Snapchat-Features und brachte sie auf Instagram.

Fürchtet die FTC ein Metaverse-Monopol?

Es ist wahrscheinlich, dass die FTC Parallelen zieht zwischen diesen früheren Zukäufen und Metas aggressiver Übernahme- und Innovationspolitik bei VR und AR. Durch frühzeitiges Einschreiten könnte die Behörde im Metaverse-Kontext also genau die Kontrollen umsetzen wollen, die bei den Übernahmen von Whatsapp und Instagram möglicherweise versäumt wurden.

Das Metaverse wird in einer aktuellen Klageschrift der FTC bereits erwähnt: In der heißt es, dass Meta "erneut wettbewerbswidrige Praktiken einsetzen" könnte, wenn es "in einer Phase des technologischen Wandels unter akutem Wettbewerbsdruck steht". Dieser Druck könne etwa im Kontext Künstlicher Intelligenz oder des Metaversums entstehen.

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Die ursprünglich Ende 2020 erstmals eingereichte Anklage der FTC wurde im Juni 2021 vom US-Bezirksgericht Columbia abgelehnt, da die Finanzbehörde nicht ausreichend argumentiert habe. Die jetzt aktualisierte Anklageschrift stammt aus dem August 2021.

Ein potenzielles Gerichtsverfahren könnte Jahre dauern, aber durch ein zusätzliches Einschreiten wie bei Supernatural könnte die FTC Metas Wachstumskurs zumindest abbremsen oder Meta dazu bewegen, die Strategie anzupassen.

Metaverse-Kollaboration: Mehr als ein Lippenbekenntnis von Zuckerberg?

Meta-Chef Mark Zuckerberg erwähnte bei der Vorstellung der eigenen Metaverse-Strategie zwar wiederholt, dass "der Nachfolger des mobilen Internets" nicht allein von einem Unternehmen erschaffen werden könne. Mit Blick auf die FTC-Klage muss Zuckerberg allerdings erst beweisen, dass dies mehr als ein Lippenbekenntnis ist. Die auch von Entwicklerseiten kritisierte Übernahmepolitik stärkt jedenfalls nicht das Vertrauen in ein kollaboratives Vorgehen seitens Meta.

Der Konzern dürfte außerdem ein hohes Interesse daran haben, die Metaverse-Wertschöpfungskette möglichst umfassend in eigene Kontrolle zu bringen. Zuckerberg wird in jedem Fall verhindern wollen, dass sein Unternehmen erneut in eine Abhängigkeit rutscht, wie es im aktuellen Smartphone-Zeitalter mit Google und Apple der Fall ist.

Auch in Deutschland droht Meta Ungemach. Hier geht das Bundeskartellamt gegen das Unternehmen vor: Der Grund ist dessen dominante Marktstellung in Kombination mit der Vermischung von Daten über verschiedene Apps hinweg.

Dieser Rechtsstreit dürfte auch die Ursache sein, dass Meta Quest 2 nicht in Deutschland verkauft, da der Betrieb der VR-Brille einen Facebook-Account voraussetzt - die Facebook-Account-Pflicht soll im kommenden Jahr entfallen und durch ein neues Login-System ersetzt werden. Details dazu sind noch nicht bekannt.

Auf Nachfrage äußerte sich das Bundeskartellamt nicht zum aktuellen Stand des Verfahrens. Alle derzeit bekannten Informationen zu dem Fall lest ihr im Artikel Facebook vs. Deutschland: Was bisher geschah.

Weiterlesen übers Metaverse:

Quellen: The Information, FTC 1, FTC 2