Meta auf dem Weg zum Metaverse-Monopol? US-Kartellamt schreitet ein

Das US-Kartellamt FTC schaut Meta beim Ausbau des Metaverse-Ökosystems genauer auf die Finger. Eine kürzlich angekündigte Start-up-Übernahme steht auf dem Prüfstand.
Laut eines Berichts von The Information will Meta für die Übernahme der VR-Fitness-App Supernatural mehr als 400 Millionen US-Dollar zahlen - aber der Deal ist noch nicht durch: Das US-Kartellamt FTC (Federal Trade Commission) prüft derzeit, ob die Übernahme legitim ist und verzögert so den Übernahmeabschluss möglicherweise um ein Jahr oder länger.
Allein in den letzten zwei Jahren kaufte Meta sechs VR-Studios, darunter Beat Games, das Studio hinter dem VR-Superhit Beat Saber. Allerdings soll erst die Übernahme von Supernatural durch die Höhe der Übernahmesumme die FTC auf den Plan gerufen haben.
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Fürchtet die FTC ein Metaverse-Monopol?
Die ursprünglich Ende 2020 erstmals eingereichte Anklage der FTC wurde im Juni 2021 vom US-Bezirksgericht Columbia abgelehnt, da die Finanzbehörde nicht ausreichend argumentiert habe. Die jetzt aktualisierte Anklageschrift stammt aus dem August 2021.
Ein potenzielles Gerichtsverfahren könnte Jahre dauern, aber durch ein zusätzliches Einschreiten wie bei Supernatural könnte die FTC Metas Wachstumskurs zumindest abbremsen oder Meta dazu bewegen, die Strategie anzupassen.
Metaverse-Kollaboration: Mehr als ein Lippenbekenntnis von Zuckerberg?
Meta-Chef Mark Zuckerberg erwähnte bei der Vorstellung der eigenen Metaverse-Strategie zwar wiederholt, dass "der Nachfolger des mobilen Internets" nicht allein von einem Unternehmen erschaffen werden könne. Mit Blick auf die FTC-Klage muss Zuckerberg allerdings erst beweisen, dass dies mehr als ein Lippenbekenntnis ist. Die auch von Entwicklerseiten kritisierte Übernahmepolitik stärkt jedenfalls nicht das Vertrauen in ein kollaboratives Vorgehen seitens Meta.
Der Konzern dürfte außerdem ein hohes Interesse daran haben, die Metaverse-Wertschöpfungskette möglichst umfassend in eigene Kontrolle zu bringen. Zuckerberg wird in jedem Fall verhindern wollen, dass sein Unternehmen erneut in eine Abhängigkeit rutscht, wie es im aktuellen Smartphone-Zeitalter mit Google und Apple der Fall ist.
Auch in Deutschland droht Meta Ungemach. Hier geht das Bundeskartellamt gegen das Unternehmen vor: Der Grund ist dessen dominante Marktstellung in Kombination mit der Vermischung von Daten über verschiedene Apps hinweg.
Dieser Rechtsstreit dürfte auch die Ursache sein, dass Meta Quest 2 nicht in Deutschland verkauft, da der Betrieb der VR-Brille einen Facebook-Account voraussetzt - die Facebook-Account-Pflicht soll im kommenden Jahr entfallen und durch ein neues Login-System ersetzt werden. Details dazu sind noch nicht bekannt.
Auf Nachfrage äußerte sich das Bundeskartellamt nicht zum aktuellen Stand des Verfahrens. Alle derzeit bekannten Informationen zu dem Fall lest ihr im Artikel Facebook vs. Deutschland: Was bisher geschah.
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