Meta Quest (2): Verkauf in Deutschland startet bald

Meta Quest (2): Verkauf in Deutschland startet bald

Meta hat auf die Bedenken des Bundeskartellamtes reagiert: Nach zwei Jahren kommen Metas Quest-VR-Brillen nun auch nach Deutschland.  

Meta Quest 2 soll noch in diesem Jahr auf den deutschen Markt kommen, die Quest Pro solle so schnell wie möglich folgen, so ein Sprecher des Unternehmens. Die erfolgreichen VR-Brillen des Unternehmens waren bisher nicht in Deutschland erhältlich. Meta hatte als Grund ein im Dezember 2020 gestartetes Verfahren des Bundeskartellamtes angegeben.

Im Verfahren ging es um die Verknüpfung des VR-Angebots von Meta (Oculus Quest, Quest 2) mit dem sozialen Netzwerk Facebook.

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Meta kommt mit Meta-Account auf Bundeskartellamt zu

"In diesem Verfahren hat das Bundeskartellamt bislang keine Entscheidung getroffen oder Meta konkrete rechtliche Vorgaben gemacht", sagte Bundeskartellamt-Sprecher Kay Weidner noch im Oktober. Die bisherige Verkaufsstrategie für Deutschland beruhe daher allein auf Metas Entscheidung.

Zu begrüßen sei, dass Meta über das kürzlich eingeführte Meta-Konto ermöglicht, VR-Produkte ohne Facebook-Verbindung zu nutzen. Über die konkreten Modalitäten dieses Registrierungsprozesses sei man in Gesprächen mit dem Unternehmen, so Weidner.

Knapp einen Monat später haben die Gespräche nun erste Ergebnisse: "Meta hat auf unsere Bedenken reagiert und mit der Einrichtung eines separaten Meta-Kontos für die Nutzung der Quest-Brillen eine Lösung angeboten", so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Das Amt bestätigte erneut, dass es Meta zu keinem Zeitpunkt einen Verkaufsstopp auferlegt hatte.

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Meta Quest: Verkauf startet bald, Verfahren läuft weiter

Mit den vorgenommenen Anpassungen, insbesondere dem Meta-Account, scheint das Unternehmen also den grundlegenden Anforderungen des Bundeskartellamtes entgegengekommen zu sein und die bisher selbst auferlegte Abstinenz vom deutschen Markt zu beenden.

Doch damit endet das Verfahren nicht: "Trotz dieser begrüßenswerten Entwicklung schließen wir das Verfahren heute noch nicht ab. Wir wollen zunächst die tatsächliche Ausgestaltung der Wahlmöglichkeiten für die Nutzerinnen und Nutzer sowie Themen der Zusammenführung und Verarbeitung von Nutzerdaten aus den verschiedenen Meta-Diensten weiter begleiten", so Mundt.

Das Bundeskartellamt sieht Metas Entgegenkommen als Erfolg für die eigene Wirksamkeit auf Digitalkonzerne: "Dieser Fall macht deutlich, dass sich mit § 19a GWB, dem neuen Instrument zur effektiveren Aufsicht über Digitalkonzerne, Wettbewerbsprobleme in der Praxis gezielt adressieren lassen."

Wann die Quest-Produkte in Deutschland gekauft werden können, ist aber weiterhin unklar.

Quellen: Bundeskartellamt, Heise