US-Richter: AR-freie Zonen sind verfassungswidrig

US-Richter: AR-freie Zonen sind verfassungswidrig

Anfang des Jahres erklärte der US-Landkreis Milwaukee seine Parks zur AR-freien Zone. Daraufhin verklagte ein AR-Entwickler die Stadt. Nun entschied das Gericht im Sinne der Ankläger.

Ein Erlass des Landkreises sollte seit dem 1. Januar 2017 dafür sorgen, dass städtische Parks nicht mehr von Augmented-Reality-Spielern überrannt werden. Der Erlass verlangt, dass Entwickler von AR-Anwendungen vor der Veröffentlichung ihrer App ein 1.000 US-Dollar teures Prüfverfahren durchlaufen, bei dem die “Angemessenheit der Anwendung” untersucht wird.

Hierfür müssen die Entwickler Angaben zur geschätzten Größe und ungefähren zeitlichen Aktivität der Spieler machen und Pläne für die Müllentsorgung, Toilettennutzung, Sicherheit und medizinische Versorgung bereitstellen. Ein Versicherungsnachweis über eine allgemeine Haftpflicht mit einem Deckungsbetrag im Umfang von einer Million US-Dollar gehört ebenfalls zu den Anforderungen.

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Fallen AR-Spiele unter das Recht auf Meinungsfreiheit?

Candy Lab, die Entwickler des AR-Pokerspiels "Texas Rope 'Em", bei dem Nutzer an realen Orten Spielkarten sammeln müssen, verklagten den Landkreis daraufhin. Sie beriefen sich auf das Recht auf Meinungsfreiheit, das durch den ersten 1. Zusatzartikel der US-Verfassung geschützt ist.

Milwaukees Anwälte wiesen diese Klage mit der Begründung zurück, dass AR-Spiele wie Texas Rope 'Em keine Ideen oder Botschaften vermitteln würden und daher kein Recht darauf hätten, vom Zusatzartikel geschützt zu werden.

"Im Gegensatz zu anderen Medien wie Büchern, Filmen, Musik, Theaterstücken und Videospielen, die durch den ersten Zusatzartikel geschützt sind, hat Texas Rope 'Em keinen Plot, keine Handlung, keine Figuren und keine Dialoge. Alles, was es zeigt, sind Spielkarten und eine Landkarte", heißt es in der Verteidigungsschrift.

Das Argument überzeugte das Gericht nicht. Der Richter entschied zugunsten der Ankläger und hob die Rechtsgültigkeit des Erlasses bis zum April 2018 auf. Bis dann soll ein Gerichtsverfahren die Rechtsfrage endgültig klären. "Den Anklägern wird durch die Nichtaufhebung des Erlasses ein größerer Schaden zugefügt als den Angeklagten", heißt es in der Urteilsbegründung.

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Ein Präzedenzfall

"Das ist ein großer Sieg für Augmented Reality", ließ der Anwalt von Candy Lab Brian Wassom gegenüber Ars Technica verlauten. "Das Urteil bekräftigt, dass Augmented Reality ein Medium kreativen Ausdrucks ist."

Der Erlass des Landkreises Milwaukee ist das erste US-Gesetz, das die öffentliche Nutzung von Augmented Reality einschränken sollte. Seine Verhandlung könnte in den USA zum Präzedenzfall für den gesetzlichen Umgang mit dem neuen Medium werden.

Dass neue Technologien neue Gesetze erforderlich machen, steht außer Frage. Wie der Gerichtsfall zeigt, besteht die Schwierigkeiten darin, unterschiedliche Interessen abzuwägen und die verfassungsmäßigen Grundrechte zu schützen. Mit pauschalen Verboten und einer behördlichen Gängelung der Entwickler lässt sich das Problem nicht aus der Welt schaffen.

Laut Ars Technica befindet sich das Studio hinter Pokémon Go in Gesprächen mit Milwaukee und anderen Gerichtsbarkeiten, um Spielorte anzupassen und die Öffnungszeiten von Parks zu berücksichtigen.

Neue Technologie verlangt nach neuen Gesetzen. In der US-Stadt Milwaukee sollen Parks vor Augmented-Reality-Horden geschützt werden.

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| Featured Image: Zander 7589 (Screenshot bei YouTube) | Source: Ars Technica