Augmented Reality: Kann ein AR-Graffiti strafbar sein?

Augmented Reality: Kann ein AR-Graffiti strafbar sein?

Wenn die Welt zur Leinwand wird, wer regelt dann, wer darauf malen darf - und wer sieht es? Ein Graffiti in Augmented Reality veranschaulicht, wie eine digital erweiterte Realität die Komplexität unseres Alltags erhöhen wird.

Virtuelle Sprühsimulatoren gehörten zu den ersten Anwendungen, die für die VR-Brille programmiert wurden. Ihr Vorteil liegt auf der Hand: In der Virtual Reality hat man unbegrenzt viel Leinwand zur Verfügung und muss sich nicht vor der Polizei fürchten. Das künstlerische Ausdrucksvermögen in der Simulation steht der realen Sache kaum nach.

Allerdings verbleiben die Kunstwerke in der Virtual Reality. Für andere Menschen sind sie nur sichtbar, wenn sie als Screenshot im Netz verteilt werden. Der gesellschaftliche Sinn des Graffitis, nämlich gezielt als künstlerisches Statement im Kontext eines Ortes oder einer Sache aufzutauchen, geht dabei verloren.

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Graffitis in Augmented Reality hingegen vermischen die besten Elemente aus VR-Simulation und Realität: Sie existieren rein digital - Sachbeschädigung im klassischen Sinne gibt es nicht mehr - und sie können dennoch fix an einem Ort auftauchen, so wie das analoge Graffiti.

Sind AR-Graffitis strafbar?

Wahrscheinlich entdecken nur jene Menschen AR-Graffitis, die mit entsprechenden Apps aktiv nach ihnen suchen oder - je nachdem auf welchen AR-Modus sich die Gesellschaft einigt - die Sprühbilder nicht gezielt blockieren.

Im Prinzip ist das doch das optimale Szenario, könnte man meinen, jeder bekommt, was er will: Wer auf Graffitis steht, hat dank der digitalen Vielfalt noch mehr Auswahl. Wer sie hingegen als visuelle Umweltverschmutzung empfindet, blockiert die Sprühbilder und muss sie nicht länger ertragen. Alle sind zufrieden.

Ganz so einfach ist es leider nicht: Wenn wir die enorme Individualität der digitalen Sphäre in die gemeinschaftlich geteilte analoge Welt integrieren, ergeben sich daraus unendlich viele Fragestellungen für das soziale Miteinander einer Gesellschaft.

Ein paar Beispiele: Welche Instanz reguliert die Digitalgraffitis - und wie könnte diese Regulierung technisch funktionieren? Wann wird ein digitales Graffiti zu einem öffentlichen Statement und muss in der Rechtsprechung anders bewertet werden als eine Nachricht in einem Online-Chat? Kann ein Eigentümer Schadensersatz verlangen, wenn seine Hauswand digital beschmiert wurde? Was ist, wenn das eigentliche Ziel der Sprüher lautet, gerade jene Menschen zu erreichen, die eigentlich nicht erreicht werden wollen - verlieren Graffitis dann ihre Daseinsberechtigung? Welche Art Straftat wäre es, wenn Menschen mit einem Hack ein digitales Graffiti aufgezwungen wird?

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Wer sieht was und wer hat die Kontrolle?

Das Augmented-Reality-Graffiti ist ein gutes Beispiel dafür, wie eine digital erweiterte Realität die Komplexität unseres Alltags erhöht. Wir teilen faktisch nicht mehr dieselbe Umgebung, selbst wenn wir an derselben Stelle stehen.

Von dieser Zukunftsvision mögen wir noch Jahre oder Jahrzehnte entfernt sein. Noch existiert die technische Infrastruktur für solch ein Szenario nicht, die Augmented-Reality-Cloud.

Aber: Die Internetrevolution kam beinahe über Nacht und wurde bis heute von wenigen Menschen verstanden. Die üben dafür jetzt umso mehr Kontrolle aus.

Die Implikationen einer allgegenwärtigen digitalen Parallelwelt, die fix in die reale Umgebung integriert ist - ob Menschen diese sehen oder ausblenden spielt keine Rolle, denn jeder ist dann Teil von ihr, aktiv oder passiv - sind noch viel weitreichender als Online-Shopping, Social Media und Videostreaming.

Wenn die wichtigsten Vertreter der größten Techkonzerne gebetsmühlenartig wiederholen, dass Augmented Reality die nächste große Plattform wird, kann man mit dem Nachdenken über solche Fragestellungen gar nicht früh genug beginnen.

Die Vision und das Ende des Mixed-Reality-Kurzfilms "Strange Beasts" wird euch ins Grübeln bringen - versprochen.

Laut diesem Kurzfilm werden wir zu Mixed-Reality-Psychopathen