Meta Quest 2: Meta senkt Mindestalter für Nutzung auf zehn Jahre
Meta führt neue Meta-Kontos ein, die für Kinder von zehn bis zwölf Jahren gedacht sind. Bislang lag das Mindestalter bei 13 Jahren.
Die neuen Meta-Kontos rollen im Laufe des Jahres aus und ermöglichen Erziehungsberechtigten ein sogenanntes Eltern-verwaltetes Meta-Konto für Kinder zwischen zehn bis zwölf Jahren einzurichten. Meta führte vor einem Jahr zum ersten Mal Werkzeuge für Elternaufsicht ein.
Nur Erziehungsberechtigte können Eltern-verwaltete Konto erstellen. Einmal eingerichtet, können die Eltern einstellen, welche VR-Apps ihre Kinder nutzen und wie lange sie in der VR verweilen dürfen. Meta weist darauf hin, dass sämtliche Apps mit Altersempfehlungen der IARC kommen und schlägt altersgemäße Inhalte vor.
Meta sammelt auch bei diesen sehr jungen Nutzer:innen fleißig Daten, spielt jedoch keine Werbung aus und verspricht, die Daten im Falle einer Löschung des Meta-Kontos zu vernichten. Die Eltern-verwalteten Meta-Kontos gelten sowohl für Meta Quest 2 als auch die im Herbst erscheinende Meta Quest 3.
Für die Nutzung von Metas Proto-Metaverse Meta Horizon Worlds bleibt das Mindestalter erhalten: 13 Jahre in Nordamerika und 18 Jahre in Europa.
Meta vergrößert potenzielle Zielgruppe
Diese Sicherheitsmaßnahmen schützen die Kinder natürlich nur, sofern die Eltern diese Möglichkeiten wahrnehmen. Ein technisch versiertes Kind dürfte nichts davon abhalten, ein herkömmliches Meta-Konto für sich einzurichten oder das der Eltern zu nutzen.
Mit der Senkung des Mindestalters von dreizehn auf zehn Jahre trägt Meta der Zusammensetzung seiner VR-Klientel Rechnung. Virtual Reality ist gerade bei Kindern enorm beliebt. Mit Eltern-verwalteten Konto schafft Meta einen rechtlichen Rahmen für die VR-Nutzung seitens jüngerer Kinder und "normalisiert" diese.
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Die Senkung des Mindestalters hat konkrete Vorteile für Meta: Es kann einen größeren Kundenstamm anwerben und bessere Nutzungsstatistiken ausweisen.
Sind VR-Brillen schädlich für Kinder?
Gesundheitliche Bedenken scheinen dagegen nachrangig zu sein.
Meta stellt ein Dokument bereit, in dem es auf mögliche Risiken und wissenschaftliche Studien zum Thema eingeht. Das Fazit lautet, dass Meta bislang keine Beweise für anhaltende negative Auswirkungen auf das Sehvermögen (unter den Bedingungen einer typischen und erwarteten Nutzung) festgestellt hat. Nur: Weil etwas noch nicht bewiesen ist, heißt das lange nicht, dass es ausgeschlossen ist. Gerade bei sehr jungen Nutzer:innen, deren Sehvermögen sich noch entwickelt.
Erziehungsberechtigte können sich auf der offiziellen Support-Seite näher über die Tools der Elternaufsicht informieren. Informationen zu den neuen Eltern-verwalteten Kontos fehlen noch, da diese noch nicht ausgerollt sind.
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