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Der Rechtsstreit zwischen Zenimax und Oculus ist noch immer nicht endgültig ausgefochten. Ein neues Urteil fällt zugunsten der Facebook-Abteilung aus.
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Im Sommer 2016 reichte das Videospielunternehmen Zenimax (u.a. Bethesda) Klage gegen Oculus ein: Oculus soll firmeneigenen Programmcode unerlaubt für die Entwicklung von Oculus Rift eingesetzt haben.
Im Februar 2017 wurde die Facebook-Tochter zu einer Strafzahlung von 500 Millionen US-Dollar verurteilt. Oculus focht das Urteil an und beantragte eine Neuverhandlung. Zenimax wollte im Gegenzug einen Verkaufsstopp für die Oculus-Rift-Brille erzwingen.
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Jetzt berichtet Bloomberg, dass eine neuerliche Auseinandersetzung vor Gericht zugunsten von Facebook endete: Der Verkaufsstopp für Oculus-Produkte wurde vom Richter in Dallas abgelehnt.
Zusätzlich wurde die Strafzahlung von 500 Millionen US-Dollar auf 250 Millionen US-Dollar reduziert. Eigentlich wollte Zenimax eine deutlich höhere Summe erstreiten.
Copyright-Verletzung bestätigt
Der Richter bestätigte den Vertragsbruch durch Oculus-Technikchef John Carmack mit einer Strafzahlung über 200 Millionen US-Dollar sowie eine weitere Strafgebühr über 50 Millionen US-Dollar für eine Copyright-Verletzung.
Eine weitere ursprünglich durch die Jury festgelegte Strafzahlung über 250 Millionen US-Dollar, die unter anderem zulasten der Oculus-Mitgründer Brendan Iribe und Palmer Luckey ging, wurde rückgängig gemacht.
Der Richter folgte damit offenbar Facebooks Argumentation, dass die Copyright-Verletzung minimal und der Schaden für Zenimax gering war. Angeblich sollen nur sieben von insgesamt 42 Milliarden Zeilen Programmcode unmittelbar von Zenimax kopiert worden sein.
Der Facebook-Anwalt bezeichnet das Urteil als Bestätigung, dass die Zenimax-Klage von Beginn an „zutiefst fehlerhaft“ gewesen sei. Facebook bekenne sich weiter zu Oculus und investiere in die Entwicklung von VR-Technologie. Er stellt weitere Verhandlungen gegen die noch bestehenden Zenimax-Forderungen in Aussicht.
Eine Übersicht des Prozessverlaufs kann man in diesem Artikel nachlesen.
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