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Ganz sicher ist es zwar noch nicht, aber sehr wahrscheinlich: Die nächste Generation Virtual-Reality-Brille wird neben Kopf- auch die Pupillenbewegungen messen. Was bedeutet das für den Datenschutz? Der schwedische Hersteller Tobii will möglichem Missbrauch erst gar keine Chance geben.
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Beim sogenannten Eye-Tracking zeichnen kleine Kameras am Linsenrahmen der VR-Brille die Bewegungen der Pupille auf und reichen sie an die VR-Anwendung weiter. Das klingt im ersten Moment nach einem bedrohlichen Eingriff in die Privatsphäre – ist es womöglich auch.
Allerdings bietet Eye-Tracking technisch so viele Vorteile, dass die VR- und AR-Branche geschlossen auf die Technologie setzt. Denn wenn Programmierer wissen, welchen Punkt der Nutzer fokussiert, können sie viel Rechenleistung einsparen – das periphere Sichtfeld wird mit weniger Details gerendert – und neue Interaktionsformen anbieten, beispielsweise Blickkontakt mit digitalen oder realen Menschen.
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Daher investieren Techkonzerne wie Apple, Facebook, Google, Magic Leap, Qualcomm, LG und viele mehr signifikante Summen in die Blickerfassung.
Tobii will keine Bilder freigeben
Natürlich stellt sich die Frage: Wie werden die Blickdaten über ihren eigentlichen Zweck hinaus ausgewertet? Und was passiert mit den Aufnahmen der Pupille, die eine Eye-Tracking-Kamera zwangsläufig anfertigen muss?
Der schwedische Hersteller Tobii, der unter anderem für eine autarke VR-Referenzbrille von Qualcomm das Eye-Tracking-System stellt, bezieht zu diesen Datenschutzfragen eindeutig Stellung. Und zwar im Sinne des Nutzers: Entwickler können zwar die Bewegungsdaten der Pupille für ihre App verwerten. Aber auf die Aufnahmen selbst haben sie zu keinem Zeitpunkt Zugriff.
„Wir haben dazu eine klare Einstellung“, sagt Tobii-Manager Oscar Werner gegenüber Wired. „Die Entwickler sehen nie Aufnahmen des Auges – nur dessen Blickrichtung.“ Anwendungen dürfen die Eye-Tracking-Daten weder speichern noch weiterreichen. Auch nicht aggregiert über mehrere Nutzer hinweg.
„Die Eye-Tracking-Daten können nicht gespeichert werden und verlassen niemals das Gerät“, verspricht Werner. Diesen Standpunkt habe sein Unternehmen auch gegenüber den Hardware-Partnern Qualcomm und StarVR klargemacht.
Tobiis strenge Regeln zählen allerdings nur für Konsumbrillen. Für Forschungseinrichtungen vergeben die Eye-Tracking-Spezialisten eigene Analyse-Lizenzen.
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