AR-Spiele

US-Richter: AR-freie Zonen sind verfassungswidrig

Tomislav Bezmalinovic
Neue Technologie verlangt nach neuen Gesetzen. In der US-Stadt Milwaukee sollen Parks vor Augmented-Reality-Horden geschützt werden.

Anfang des Jahres erklärte der US-Landkreis Milwaukee seine Parks zur AR-freien Zone. Daraufhin verklagte ein AR-Entwickler die Stadt. Nun entschied das Gericht im Sinne der Ankläger.

Ein Erlass des Landkreises sollte seit dem 1. Januar 2017 dafür sorgen, dass städtische Parks nicht mehr von Augmented-Reality-Spielern überrannt werden. Der Erlass verlangt, dass Entwickler von AR-Anwendungen vor der Veröffentlichung ihrer App ein 1.000 US-Dollar teures Prüfverfahren durchlaufen, bei dem die “Angemessenheit der Anwendung” untersucht wird.

Hierfür müssen die Entwickler Angaben zur geschätzten Größe und ungefähren zeitlichen Aktivität der Spieler machen und Pläne für die Müllentsorgung, Toilettennutzung, Sicherheit und medizinische Versorgung bereitstellen. Ein Versicherungsnachweis über eine allgemeine Haftpflicht mit einem Deckungsbetrag im Umfang von einer Million US-Dollar gehört ebenfalls zu den Anforderungen.

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