Brauchen wir neue Gesetze für Virtual und Augmented Reality?

Brauchen wir neue Gesetze für Virtual und Augmented Reality?

Augmented- und Virtual-Reality-Technologien eröffnen völlig neue Möglichkeiten, um mit Computern und Menschen zu interagieren und zu kommunizieren. AR-Apps und virtuelle Welten überspannen ähnlich wie das Internet die Länder und dürften Juristen und Gesetzgeber vor ganz grundlegende Herausforderungen stellen, da sie die Grenze zwischen mental und physisch verwischen.

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Ein gutes Beispiel dafür sind die jüngst aufgetretenen Fälle von Cyber-Mobbing in Virtual Reality. Ein Avatar belästigt den anderen - tatscht ihn an, beleidigt ihn, verfolgt ihn.

Greifen hier die Strafen wie beim Internet-Mobbing via Messenger und Social Media? Oder wird ein virtuelles Vergehen, bei dem man ein digitales Wesen verkörpert und in dessen Rolle physische Handlungen durchführt, ähnlich geahndet wie ein reales Verbrechen?

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Diese Diskussion dürfte in Zukunft ungleich intensiver geführt werden, wenn neue Hardware dazu in der Lage ist, die Haptik virtueller Welten zu simulieren. Eine unscheinbare Berührung am Po ist dann real spürbar, auch wenn sie nur in VR stattfindet.

Virtual Reality: Powergeste gegen sexuelle Belästigung in VR

Wer bestimmt die Regeln in virtuellen Welten - und wer führt sie aus?

Zwei Rechtsprofessoren aus den USA nähern sich dem komplexen Thema und veröffentlichen einen ersten Vorschlag für eine wissenschaftliche Betrachtung. Bei dieser diskutieren sie insbesondere die oben angedeutete Frage der Mischrealität und die Wirkung von VR und AR auf die menschliche Wahrnehmung im Unterschied zu herkömmlichen Medien.

Ziel der Publikation, so die Autoren, sei es nicht, Antworten auf Fragen zu geben, sondern erst einmal mögliche Fragen zu identifizieren. "Wenn wir vorausdenken, dann können wir Gesetze für VR und AR im Einklang mit der Technologie formulieren und dabei womöglich etwas über unsere Gesetze in der physischen Welt lernen."

Laut den Autoren seien VR und AR zwar nicht real, könnten aber im Gegensatz zu rein audiovisueller Kommunikation (bspw. Facebook-Chat, Skype) ein "reales Bauchgefühl" auslösen, das die Rechtsprechung berücksichtigen müsse.

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"Viele unserer Regeln basieren auf der Unterscheidung zwischen mental und körperlich, zwischen Dingen, die wir wahrnehmen und solchen, die wir erfahren. VR und AR machen es schwer, die Grenze zu ziehen [...]. Wir werden darüber nachdenken müssen, was 'real' genau bedeutet in einer Welt, in der unsere signifikantesten Erfahrungen nicht im klassischen Sinne 'real' sind", heißt es in der Publikation.

Ruhestörung in VR: Wann kommt die Digitalpolizei?

Die Autoren beschreiben ein Szenario, in dem ein Nutzer an einem öffentlichen Platz wegen Ruhestörung auffällt. In der Realität würde man die Polizei rufen, die entsprechend der Gesetze des jeweiligen Landes handelt.

Doch was macht die Virtual-Reality-Polizei? Handelt sie entsprechend der Regeln eines privaten Plattformbetreibers? Gibt es eine Art digitale Weltpolizei? Ist der Plattformbetreiber verantwortlich für das Verhalten seiner Nutzer und die verbreiteten Inhalte? Diese Diskussion kennen wir von Facebook, geklärt ist sie nicht.

Oder betreiben die User eine heute noch weit verbreitete digitale Lynchjustiz - beispielsweise über ein Abstimmungssystem - bei der sie selbst entscheiden, wer fliegt und wer bleiben darf? In welchem Umfang dürfen und sollen Entwickler Code implementieren, der Straftaten gar nicht erst zulässt? Beim Beispiel der Ruhestörung könnten sie die maximale Lautstärke der Sprachausgabe beschränken.

Und die vielleicht wichtigste Frage: Wird das virtuelle Verbrechen in der Realität geahndet oder bleibt es bei einem Verweis in der VR-Welt? Laut den Rechtsprofessoren könnte virtuelle Belästigung bei den Betroffenen die Lebensqualität mindern oder im kommerziellen Kontext das Geschäft beeinträchtigen. Dies seien reale Straftaten.

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| Featured Image: Pixabay /Oculus VR