Autonomes Fahren: Neue BMWI-Verordnung, Bosch kauft zu

Autonomes Fahren: Neue BMWI-Verordnung, Bosch kauft zu

Der Drive Pilot von Mercedes soll 2022 durchstarten, Bosch übernimmt einen Kartenspezialisten und das BMVI reicht eine neue Verordnung ein. Der Robo-Auto-Wochenrückblick.

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Deutschland ist eine Autonation - und dennoch kommen wir im autonomen Fahren nur schleppend voran. Während US-Unternehmen wie Cruise weiter im Aufwind sind und fahrerlose Robo-Taxis in den USA und Dubai lizenzieren, ist es hierzulande eher ruhig um die spannende Technologie.

Das änderte sich allerdings in den letzten Wochen. Erst machte die Meldung um VWs mögliche Übernahme von Huaweis Smart Car-Sparte die Runde und nun geht es mit Mercedes, Bosch und einer neuen Verordnung für autonomes Fahren vom Bundesverkehrsministerium weiter.

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Mercedes-Benz: Level-3-System startet 2022

Mercedes-Benz kündigte letztes Jahr an, selbst nicht mehr aktiv an autonom fahrenden Robo-Taxis arbeiten zu wollen. Man könne das Rennen um die Technologie nicht gewinnen und verabschiede sich vorerst von der Idee eines Mobilitätsanbieters. In den eigenen Premiumfahrzeugen setzt der deutsche Autobauer „Drive Pilot“ allerdings weiterhin ein und plant den Start des Systems in Deutschland und den USA noch dieses Jahr.

Die neue Mercedes S-Klasse in Schwarz.

Die neue Mercedes S-Klasse soll ab 2022 die autonome Fahrfunktion Drive Pilot nutzen können. | Bild: Mercedes-Benz

Die Mercedes S-Klasse erreicht auf der SAE-Norm für autonomes Fahren Level 3 und übernimmt etwa das Steuer auf Autobahnen bei Geschwindigkeiten von bis zu 60 km/h. Während Drive Pilot hierzulande schon letztes Jahr zertifiziert wurde und noch in der ersten Jahreshälfte starten soll, plant Mercedes den US-Start bis spätestens Jahresende.

Bosch übernimmt Kartenspezialisten Atlatec

Der deutsche Automobilzulieferer Bosch vermeldet die geplante Übernahme der Atlatec GmbH. Das in Karlsruhe ansässige Unternehmen ist auf die Herstellung von hochauflösenden Karten spezialisiert und betreibt Standorte in Deutschland, Japan und den USA.

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2014 ging die Atlatec GmbH aus dem Karlsruher Institut für Technologie hervor und beschäftigt etwa 25 Mitarbeiter:innen. Bosch will Atlatec als eigenständig weitergeführtes Unternehmen Teil des Geschäftsbereichs Cross-Domain Computing Solutions werden und die Expertise im Bereich hochauflösender Karten für Boschs Technologien für autonomes Fahren ausweiten.

Neue Verordnung für autonomes Fahren verabschiedet

Die Bundesregierung hat letzte Woche eine Verordnung zur Regelung des Betriebs von Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) verabschiedet. Darin werden laut BMVI vorwiegend folgende Punkte geregelt:

  • Prüfung und Erteilungsverfahren für eine Betriebserlaubnis
  • Voraussetzungen und Verfahren zur Genehmigung eines festgelegten Betriebsbereichs auf öffentlichen Straßen
  • Regelungen zur Zulassung des Kfz, den Pflichten aller Beteiligten, neue Erprobungsregeln
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Technische Anforderungen an Bau, Beschaffenheit und Ausrüstung von Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen

Hersteller müssen ein allgemeines Sicherheitskonzept vorlegen und darstellen, wie sich die Fahrzeuge in etwaigen Notsituationen verhalten. Die Datenübertragung muss stets nach dem neuesten Stand der Technik verschlüsselt sein und die EU-Verordnung 2016/679 zum Schutz personenbezogener Daten und die DSGVO müssen eingehalten werden.

Für Halter ergeben sich ebenfalls neue Pflichten: Wichtige Fahrfunktionen müssen vor jeder Fahrt überprüft werden und das Fahrzeug muss alle drei Monate zur Gesamtprüfung bei einer geeigneten Stelle. Die gesamte Verordnung findet ihr auf der Webseite des BMVI.

Weiterlesen über autonomes Fahren:

Quellen: FutureCar, Bosch, BMVI