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Virtual Reality: Begehbares 3D-Modell von Auschwitz entlarvt Wachmänner

Matthias Bastian
Virtual Reality: Begehbares 3D-Modell von Auschwitz entlarvt Wachmänner

Was konnte ein SS-Wachmann in Auschwitz sehen - und was nicht? In der Virtual Reality sollen ehemalige Wachmänner der Beihilfe zum Mord überführt werden.

"Wir haben nichts gesehen, wir konnten nichts sehen." Weidens leitender Oberstaatsanwalt Gerd Schäfer bezeichnet eine solche Aussage als gängige Schutzbehauptung von ehemaligen Wachmännern, die im Vernichtungslager ihren Dienst verrichteten. Er betreute 2014 einen Prozess, bei dem die Idee zur virtuellen Tatortbegehung entstand.

Denn für die Gerichte ist das Gegenteil zur Schutzbehauptung kaum nachweisbar. Das 3D-Modell von Auschwitz hilft dabei, die Begebenheiten vor Ort originalgetreu zu visualisieren. Der virtuelle Rundgang soll möglichst authentisch zeigen, was Beschuldigte sehen konnten - und was nicht. In diesem Jahr wurde die VR-Begehung beim Prozess des ehemaligen SS-Wachmanns Reinhold Hanning eingesetzt, der in 170.000 Fällen wegen Beihilfe zum Mord zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde.

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