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PEGI prüft Altersfreigaben für Virtual-Reality-Games

Matthias Bastian
Die PEGI denkt darüber nach die Altersfreigaben für Virtual-Reality-Games anzuziehen. Die USK hat es sogar schon getan.

Neues Medium, neue Wirkung, neue Regeln: Das europäische System PEGI für Altersfreigaben bei Computerspielen soll in Hinblick auf die in 2016 erscheinenden Virtual-Reality-Games erneut geprüft werden.

Speziell Spiele im Horror-Genre, mit Fokus auf negativen Emotionen wie Angst und Furcht, rücken dabei in den Fokus des europäischen Konsortiums. Geprüft werden soll insbesondere ob die Wirkung von Virtual-Reality-Spielen intensiver ist als auf herkömmlichen Monitoren, so dass die Altersfreigaben nach oben hin angepasst werden muss. Die Reevaluierung soll in den kommenden Monaten stattfinden, wenn die ersten VR-Brillen und Spiele erhältlich sind. Gegenüber MCV sagt PEGI-Direktor Dirk Bosmans: "PEGI wird die kommenden VR-Produkte anhand der bisherigen Kriterien prüfen, aber unter dem Vorbehalt, dass einige Elemente angepasst werden müssen. Das betrifft speziell die Kriterien Angst und Horror [...]."

Schon im Januar 2015 wurde eine VR-Experience für Playstation VR von dem deutschen PEGI-Gegenstück USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) unterschiedlich für Monitor und VR-Brille eingestuft: Bei der VR-Demo "The Deep" schlüpft man in die Rolle eines Tiefseetauchers in einem Tauchkäfig, der von einem Hai angegriffen wird. Während die herkömmliche Version bereits ab 12 freigegeben ist, ist laut der USK die Virtual-Reality-Version erst Jugendlichen ab 15 zumutbar. Die USK begründet das mit der intensiveren Wirkung von VR-Spielen aufgrund des Mittendrin-Gefühls. Auch Playstation-Boss Shu Yoshida räumt in einem Interview ein, dass aufgrund der starken Überzeugungskraft und der Immersion in VR-Medien Altersfreigaben neu diskutiert werden müssen. Er glaubt, dass durch zu intensive und negative VR-Erfahrungen sogar Traumata ausgelöst werde könnten: "Das Medium ist so intensiv, dass wir in Zukunft wahrscheinlich ein neues System für Altersfreigaben brauchen, um unsere Kunden besser auf die Inhalte, die sie erwarten, vorzubereiten."

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