AR-Startup Meta verklagt Ex-Mitarbeiter wegen gestohlener Technologie
Der Rechtsstreit zwischen Zenimax und Oculus um gestohlene Virtual-Reality-Technologie ist noch nicht beigelegt, da bahnt sich schon der nächste Gerichtsfall an. Dieses Mal trifft es die AR-Branche: Das US-Startup Meta behauptet, dass ein ehemaliger Mitarbeiter Geschäftsgeheimnisse entwendet hat, um in kürzester Zeit ein billigeres Konkurrenzprodukt auf den Markt zu werfen.
Die Klage richtet sich gegen Zhangyi Zhong und sein Startup Dreamworld, sowie 20 namentlich nicht genannte Angeklagte. Zhong leitete 16 Monate die Optik-Abteilung von Meta und verließ das Unternehmen im Juli 2016.
Der ehemalige Mitarbeiter soll Informationen über Metas Technologien, Herstellungsmethoden, Geschäftsbeziehungen und Marktstrategien entwendet und für sein eigenes Unternehmen eingesetzt haben.
___STEADY_PAYWALL___Auf Dreamworld aufmerksam wurde Meta vergangenen Monat, als der US-Blog Upload VR über den Prototyp einer neuen AR-Brille namens "Dreamglass" berichtete, deren optisches System laut Artikel an die Meta-Brille erinnert.
Das Produkt sei zwar leichter und kleiner als Metas aktuelle AR-Brille, das Tracking arbeite aber wesentlicher ungenauer, schrieb der Redakteur. Beide Brillen sind kabelgebunden: Meta 2 wird mit einem PC, Dreamglass mit einem Android-Smartphone verbunden.
In weniger als einem Jahr zum Prototyp
Der größte Unterschied betrifft den Preis: Während Meta 2 seit Ende 2016 für 949 US-Dollar verkauft wird, soll Dreamworlds Produkt weniger als 350 US-Dollar kosten.
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Meta wirft Zhong vor, das Unternehmen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verlassen und im Geheimen unter einem anderen Namen ein Startup gegründet zu haben. Das Unternehmen soll laut Anklageschrift von einer Mittelsperson geführt werden, die Zhongs Freundin oder Frau ist.
Zhong habe technisches Wissen entwendet, um in kürzester Zeit und mit möglichst wenig Aufwand ein Produkt zu entwickeln, für das Meta jahrelang Forschung betrieben habe.
Die Anklagepunkte betreffen Verletzung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses, Vertragsbruch und betrügerische Geschäftspraktiken. Die vollständige Anklageschrift kann man hier einsehen.
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