Meta verklagt Meta wegen Markenrechtsverletzung
Ein VR-Unternehmen mit Namen Meta klagt gegen den gleichnamigen Techriesen: Die Umbenennung Facebooks habe Metas Markenrecht verletzt.
Das auf VR-Installationen spezialisierte Unternehmen schreibt auf seiner Webseite:
"Am 28. Oktober 2021 übernahm Facebook unsere META-Marke und unseren Namen, in deren Aufbau wir über zwölf Jahre lang Blut, Schweiß und Tränen investiert haben." Und weiter: "Nachdem wir acht Monate lang vergeblich versucht haben, in gutem Glauben mit Facebook zu verhandeln, blieb uns heute keine andere Wahl, als eine Klage gegen Facebook einzureichen."
___STEADY_PAYWALL___Meta wirft Facebook (so soll das große Meta nachfolgend genannt werden) vor, die eigene Marke nicht mehr verwenden zu können, da sie von nun an zwangsläufig mit Facebook und dessen "Toxizität" assoziiert werde.
Facebook soll Meta kopiert haben
Das hat Meta nicht davon abgehalten, in der Vergangenheit mit dem Unternehmen zu kooperieren. Ein Facebook-Manager hatte im Jahr 2017 eine von Metas Kunstinstallationen besucht und war so begeistert, dass er den Gründer Justin Bolognino kontaktierte und eine Kooperation zwischen den beiden Unternehmen aufgleiste, berichtet das Techmagazin Protocol.
Meta wirft Facebook vor, Ideen kopiert und auf dem eigenen Gebiet Konkurrenz gemacht zu haben. Facebook solle VR-Installationen an einigen der gleichen Veranstaltungsorte aufgestellt haben, an denen Meta zuvor Shows veranstaltet hatte, und sogar einige der gleichen Künstler engagiert haben.
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David gegen Goliath
Facebook hatte im Vorfeld der Umbenennung Vorkehrungen getroffen und etwa von der Meta Financial Group das Recht auf die Verwendung der Marke Meta für 60 Millionen US-Dollar erworben. Mit dem kleinen VR-Unternehmen Meta konnte sich Facebook offenbar nicht einigen, weshalb die Frage nun vor Gericht verhandelt wird.
Wie der Kampf zwischen David und Goliath ausgeht, ist laut der US-Rechtsgelehrten und Harvard-Professorin Rebecca Tushnet ziemlich offen. "Die Anschuldigungen sind ernstzunehmen und die Forderung auf den ersten Blick plausibel. Ob das bedeutet, dass das kleine Meta seine Ansprüche gegen das große Meta geltend machen kann, ist aber alles andere als sicher."
Das Problem ist, dass der Begriff "Meta" weit verbreitet ist. Je mehr Unternehmen ihn nutzen, desto schwerer wird es, Markenrechte durchzusetzen, erklärt Tushnet.
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