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Der KI-Erfinder Stephen Thaler scheitert mit einem weiteren Copyright-Versuch für KI-Systeme, die fast ohne menschliches Zutun Ergebnisse produzieren.

Generative Bild-KI-Systeme haben sich in den letzten Jahren enorm weiterentwickelt. Die Qualität steigt, der Rechenaufwand sinkt - generative KI-Kunst-Apps laufen mittlerweile sogar auf dem Smartphone. Die Systeme sind auf dem Weg, arbeitstauglich zu werden, etwa für Design-, Kunst- und Entwicklungsstudios. Die Ausgaben der Systeme dienen mindestens als Quelle für Inspiration, eines Tages womöglich sogar als Ersatz für menschliche Arbeit.

Doch wer hat eigentlich das Copyright auf ein KI-generiertes Bild? Der Mensch, der den Knopf drückt? Das Team, das die KI entwickelt hat? Die KI selbst?

Der menschliche Geist und der kreative Ausdruck

Seit Jahren klagt der KI-Erfinder Stephen Thaler international vor Gerichten, damit sie Künstlicher Intelligenz das Recht zusprechen, ein Patent für eine Erfindung oder ein Copyright für Werk zu erhalten. Zuletzt scheiterte Thaler damit vor Gerichten in den USA und UK. Thaler ist Mitglied der Lobby-Gruppe „The Artificial Inventor Project“, die Patente von KI-Systemen durchsetzen will.

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Jetzt muss er einen weiteren Rückschlag hinnehmen: Die US-Copyright-Behörde hat einen Fall aus 2019 erneut bewertet, bei dem Thaler versuchte, das Werk “A Recent Entrance to Paradise” (siehe Titelbild) seiner generativen KI "Creativity Machine" mit einem Copyright zu versehen.

Die Behörde lehnt Thalers Forderung wieder ab und bestätigt damit vorherige Beurteilungen. Der Ausschuss hebt hervor, dass "die Verbindung zwischen dem menschlichen Geist und dem kreativen Ausdruck" grundlegend sei für die Zusprechung eines Copyrights auf ein kreatives Werk.

Thalers Ziel: KI soll als kreative Entität erkannt werden

Das Strickmuster in diesem Fall ist ähnlich zu Thalers Patentstreits. Die Juroren und Gerichte sind zwar prinzipiell aufgeschlossen, dem Zusammenspiel aus KI und Mensch ein Patent oder Copyright zu gewähren - und damit die Schaffenskraft generativer KI anzuerkennen.

Aber eben nur, wenn eine Mensch-Maschine-Kooperation in dem Sinne vorliegt, dass der Mensch der Urheber und die Maschine das Werkzeug ist. Ein Szenario, dass die Copyright-Behörde im Falle des Bildes nicht gegeben sieht.

"Die Gerichte haben in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass nicht-menschliche Ausdrucksformen nicht urheberrechtlich geschützt werden können", so die Copyright-Behörde  unter Berufung auf vorherige Urteile. Auch Thalers Versuch, KI als eine Art Auftragnehmer ("work for hire") durchzusetzen, lehnte die Behörde ab, da KI keine Verträge schließen könne.

Empfehlung

Doch eine Anerkennung von KI als Werkzeug reicht Thaler nicht. Der Erfinder will, dass seine KI-Systeme, die laut Thaler fast ohne menschlichen Einfluss agieren, als eigenständige kreative Entität anerkannt werden. Mit diesem Anspruch scheiterte er bislang bei vielen seiner Klagen, bekam allerdings vor Gerichten in Australien und Südafrika recht. Er und sein Team wollen weiter Klagen einreichen.

Rechte von und im Umgang mit KI-Systemen dürften also - nicht nur wegen Thalers Klagen - die internationale Rechtsprechung in den nächsten Jahren noch beschäftigen. Auch, weil generative KI immer besser wird und kreative Arbeit weiter automatisieren könnte.

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Online-Journalist Matthias ist Gründer und Herausgeber von THE DECODER. Er ist davon überzeugt, dass Künstliche Intelligenz die Beziehung zwischen Mensch und Computer grundlegend verändern wird.
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