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KI bei der Bundeswehr und der BWI | DEEP MINDS #16

Google will in Europa vorerst keine Audio-Mitschnitte mehr analysieren lassen.

Im Juli veröffentlichte die belgische Rundfunkanstalt VRT NWS circa 1.000 Audio-Mitschnitte, die mit Google Home oder der Smartphone-App Google Assistant aufgezeichnet wurden - ohne dass die Nutzer des Dienstes darüber Bescheid wussten. Teils wurden private und sensible Informationen mitgeschnitten.

Die Aufnahmen gehen an eine Drittfirma. Dort werden sie von Angestellten geprüft, um die Qualität der Spracherkennung zu verbessern. Letztlich geht es darum, hochwertige Daten fürs KI-Training zu gewinnen.

Rund 0,2 Prozent der Sprachaufnahmen werden laut Google so weiterverarbeitet, allerdings nur solche, die unmittelbar der Bedienung des Assistenzsystems dienen. Aufnahmen mit sensiblen Informationen, meist versehentlich mitgeschnitten, würden nicht transkribiert, so das Unternehmen.

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Google, Amazon und Apple sollen nicht mehr aufzeichnen und analysieren - was wird aus der Sprach-KI?

Jetzt hat die Hamburger Datenschutzbehörde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens einen Analysestopp der Audio-Mitschnitte erwirkt. Dieser gilt seit dem 10. Juli vorerst für drei Monate. Die gleiche Forderung stellt die Behörde auch an Apple und Amazon, die den gleichen KI-Trainingsprozess wie Google bedienen.

Für die Technologie-Konzerne wäre ein dauerhafter Analysestopp ein Dilemma, da die Daten benötigt werden, um die Sprachverarbeitung der Assistenzsysteme zu verbessern. Dürften zukünftig nur noch Sprachaufnahmen aus bestimmten Ländern und Regionen verarbeitet werden, wäre das schlecht fürs KI-Training. Der unausgewogene Datensatz könnte den Algorithmus verzerren, sodass zum Beispiel bestimmte Dialekte oder Akzente nicht mehr oder nicht gut erkannt werden.

Eine mögliche Lösung: Die Konzerne müssen transparenter vorgehen und eine explizite Einwilligung der Nutzer holen, durch die Freigabe von Daten Teil der Produktverbesserung zu werden.

"Die Nutzung von Sprachassistenzsystemen muss in einer transparenten Weise erfolgen, so dass eine informierte Einwilligung der Nutzer möglich ist. Dabei geht es insbesondere um die Bereitstellung ausreichender Informationen und um eine transparente Aufklärung Betroffener über die Verarbeitung der Sprachbefehle, aber auch über die Häufigkeit und die Risiken von Fehlaktivierungen", sagt Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. "Die Datenschutzbehörden werden dann über endgültige Maßnahmen zu entscheiden haben, die für einen datenschutzkonformen Betrieb erforderlich sind."

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels stand, dass der Assistant kein Audio mehr aufzeichnet. Das ist falsch. Für die Sprachverarbeitung schneidet der Assistant wie gehabt Audio auf. Diese Aufnahmen werden allerdings vorerst für die Dauer von mindestens drei Monaten nicht mehr an Drittfirmen für eine Analyse weitergegeben.

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Online-Journalist Matthias ist Gründer und Herausgeber von THE DECODER. Er ist davon überzeugt, dass Künstliche Intelligenz die Beziehung zwischen Mensch und Computer grundlegend verändern wird.
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