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Mit KI-gestützter Gesichtserkennung haben Behörden eine mächtige Überwachungstechnologie an der Hand. Wie gehen wir damit um? Der US-Bundesstaat Maine positioniert sich.
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Maine beschließt ein neues Gesetz, das staatlichen Akteuren den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie prinzipiell untersagt. Ausnahmegenehmigungen kann es geben, wenn die Polizei einen berechtigten Verdacht hat, dass eine Person auf einem Bild ein schweres Verbrechen begangen hat oder um einen Betrug zu verhindern.
Allerdings muss sich die Polizei in Maine in solchen Fällen an das FBI oder die zuständige Verkehrsbehörde wenden für Suchanfragen in den Gesichtsdatenbanken. Informelle Anfragen der Polizei an andere Behörden oder Drittanbieter soll das Gesetz dabei verhindern: Alle beauftragten Gesichtssuchen müssen in einer öffentlich einsehbaren Logdatei gespeichert werden.
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Außerdem verbietet Maine grundlegend den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie an Schulen. Der vollständige Gesetzestext ist hier einsehbar.
Behördliche Gesichtserkennung beschäftigt US-Staaten und -Städte
Die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) feiert die Entscheidung in Maine als wichtigen Schritt im Kampf gegen Gesichtsüberwachungstechnologie: „Maine zeigt dem Rest des Landes, wie es aussieht, wenn wir, die Menschen, die Kontrolle über unsere Bürgerrechte und bürgerlichen Freiheiten haben, und nicht Tech-Unternehmen, die von der weit verbreiteten staatlichen Nutzung der Gesichtsüberwachungstechnologie profitieren.“
Zuvor gab es in den USA unter anderem im Staat Washington und in weiteren US-Städten wie Oakland, San Francisco, Boston und Portland Gerichtsurteile, die den Einsatz von Gesichtsüberwachungstechnologie von Behörden regulieren sollen.
Das bis vor dem Maine-Beschluss einzige staatsweite Gesetz in Washington wird von der ACLU allerdings stark kritisiert, da es von Microsoft-Lobbyisten unterstützt worden sei und die polizeiliche Massenüberwachung per Gesichtserkennung prinzipiell zulässt.
Gesichtserkennung: Diskussionen in Europa starten gerade erst
Auch in Europa wird der behördliche Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie diskutiert. Im „Vorschlag zur Regulierung eines europäischen Ansatzes für Künstliche Intelligenz“ wird KI-Überwachung zwar verboten, aber es soll Ausnahmen für staatliche Stellen geben, wenn dies der öffentlichen Sicherheit dient und gesetzlich legitim ist.
Abgeordnete des EU-Parlaments fordern aktuell ein Nutzungsverbot für staatliche Gesichtserkennung, „bis deren technische Standards voll die Grundrechte wahren und ihre Ergebnisse nicht verzerrt oder diskriminierend sind“. Zudem brauche es strikte Regeln gegen Missbrauch und die vollständige demokratische Kontrolle, sofern Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit für den Einsatz von Gesichtserkennung prinzipiell gegeben sind.
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