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KI-Überwachung ist auf dem Vormarsch. Die EU will jetzt eine Denkpause von bis zu fünf Jahren für Gesichtserkennungsprogramme.
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Bundesinnenminister Seehofer will Straftaten verhindern. Das ist löblich, der Weg zu diesem Ziel ist allerdings umstritten. So soll nach Seehofers Wünschen die Bundespolizei dazu ermächtigt werden, Bahnhöfe und Flughäfen mit Gesichtserkennungssystemen zu überwachen.
Nun kommt aber aus Brüssel eine Meldung wie ein Paukenschlag, die Seehofer so gar nicht schmecken dürfte: Laut mehreren Quellen (u. a. Reuters und Bloomberg) plant die EU-Kommission ein Verbot von KI-gestützten Gesichtserkennungssystemen im öffentlichen Raum. Das Verbot soll vorerst zwischen drei und fünf Jahren gelten und unterschiedslos private und behördliche Zwecke betreffen.
Innerhalb dieser Zeit soll „eine solide Methodik zur Bewertung der Auswirkungen dieser Technologie und möglicher Risikomanagementmaßnahmen ermittelt und entwickelt werden“, so heißt es im entsprechenden White Paper (auf Politico abrufbar). Allerdings werden auch mögliche Ausnahmen zu Sicherheits- oder Forschungszwecken angesprochen.
Entwickler und Nutzer solcher KI-Software sollen besonderen Verpflichtungen nachkommen müssen, so heißt es im White Paper weiter. Außerdem müsste es behördliche Einrichtungen geben, die die Einhaltung der Regeln überwachen. Die EU-Kommission sammelt derzeit Feedback zu diesen Plänen.
Inwieweit das geplante Gesetz einen positiven Schritt in die richtige Richtung markiert, muss sich erst noch zeigen. Im Frühjahr will die EU-Kommission das Gesetz vorlegen. Viel wird davon abhängen, ob erneut die Industrie deutlich Einfluss auf die Pläne nehmen und eine Verwässerung erreichen kann. Der Überwachung positiv gegenüberstehende Ministerien, wie etwa das von Horst Seehofer, werden ebenfalls versuchen, die möglichen Ausnahmen deutlich zu ihren Gunsten auslegen zu lassen.
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